Allemeine Geschäftsbedingungen

  1.  Ausbildungsziel

Ausbildungsziel ist die Vorbereitung auf die dem Ausbildungscurriculum entsprechenden selbständigen Arbeitsrolle durch die Vermittlung theoretischen Wissens und praxisorientierten Übungen. Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen, mündlichen sowie praktischen Prüfung.

  1. Ausbildungsdauer und Leistungsumfang

Die Ausbildungsdauer beträgt immer der den Ausbildungscurricula entsprechenden Mindestzeitstunden. Die Ausbildungsteilnehmer erhalten umfassende Lern- und Arbeitsunterlagen in Print- oder Online-Version. Die Leistungen beinhalten weiterhin die Bewertung der Abschlussprüfung laut Curricula, Einsatz von externen Referenten, Siegelgebühr und das Zertifikat.

Nicht in den Ausbildungskosten enthalten sind der Einkauf von Büchern und sonstigem Lernmaterial, Reisekosten, Hotelübernachtungen und -Verpflegung sowie Aufwendungen für Aktivitäten außerhalb des Lernplanes.

  1. Teilnahmegebühren und Fälligkeit

Die Teilnahmegebühren sind spätestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn zu entrichten.

  1. Rabattierung und Ratenzahlung

Ratenzahlung ist nach Vereinbarung mögliche Sonderregelungen sind mit dem Veranstalter abzustimmen.

  1. Prüfung und Zertifikat

Die Ausbildungen enden üblicherweise mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Die Prüfung dient der Feststellung, ob der Teilnehmer im Rahmen der Ausbildung die Kompetenz und die Qualität der entsprechenden Ausbildung erlangt hat. Teilnehmer, die die Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten ein Zertifikat der entsprechenden Curricula und/oder der Fa. domberg consulting.

  1. Widerruf und Stornierung

Jede Stornoerklärung bedarf der Textform. Eine Stornierung der Teilnahme ist bis 30 Tage vor Ausbildungsbeginn möglich. Im Fall einer Stornierung fallen Stornogebühren von 20% der Kursgebühr an. Bei Stornierung 8 Wochen vor Ausbildungsbeginn fallen keine Gebühren an. Statt einer Stornierung haben Teilnehmer auch die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

Der Ersatzteilnehmer hat die volle Teilnahmegebühr zu zahlen.

Wird die Teilnahme weder rechtzeitig storniert noch ein Ersatzteilnehmer benannt, so ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten.

  1. Verhinderung

Sollten Teilnehmer zu einem einzelnen Modul bzw. tageweise verhindert sein oder den Termin der Prüfung nicht wahrnehmen können, so ist der Veranstalter vor dem jeweiligen Blocktermin in Textform über die Abwesenheit zu unterrichten. Verhinderte Teilnehmer können dann die versäumten Unterrichtseinheiten kostenlos* in einem anderen Lehrgang nachholen bzw. einen Nachprüfungstermin wahrnehmen.

*Die Tagungspauschale ist trotzdem zu entrichten

  1. Programmänderung und Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund vor Ausbildungsbeginn, z.B. bei Ausfall eines Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl oder coronabedingten Umständen, abzusagen. In jedem Fall ist der Veranstalter bemüht, die Absage oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere eine Terminänderung, oder einen Dozenten:Innenwechsel, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Muss eine Veranstaltung komplett abgesagt werden, erstattet der Veranstalter umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

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